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Haushalt

Behalten Sie Dinge nicht aus schlechtem Gewissen, nur weil sie geschenkt wurden

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Ein Geschenk erfüllt seinen Zweck in dem Moment, in dem es gegeben und empfangen wird. Danach ist es nur noch ein Gegenstand — und Sie sind nicht verpflichtet, ihn ewig aufzubewahren. Etwas zu behalten, das Sie nicht nutzen, nicht mögen oder wofür Sie keinen Platz haben — aus schlechtem Gewissen — ehrt den Schenkenden nicht. Es belastet nur Sie. Die Zuneigung lag im Akt des Schenkens, nicht im Gegenstand, der auf Ihrem Regal verstaubt.

Bedanken Sie sich für die Erinnerung und lassen Sie den Gegenstand zu jemandem gehen, der ihn wirklich nutzt.

Der Kern
Ein Geschenk erfüllt seinen Zweck beim Schenken — es aus schlechtem Gewissen zu behalten, wenn es Ihnen nicht dient, kostet nur Platz und erzeugt Unmut.

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