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Bürokratie

Verlass dich niemals auf ein muendliches Versprechen eines Vermieters oder Maklers

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"Wir reparieren das vor dem Einzug." "Die Miete wird mindestens zwei Jahre nicht steigen." "Haustiere sind kein Problem." Diese Versprechen fuehlen sich im Moment beruhigend an. Aber muendliche Versprechen von Vermietern und Maklern haben null rechtliches Gewicht, es sei denn, sie stehen im Mietvertrag oder sind schriftlich bestaetigt. Wenn ein Streit entsteht, steht dein Wort gegen ihres — und sie werden sich nicht erinnern, was sie gesagt haben.

Wenn dir etwas wichtig ist — Reparaturen, Mietpreisbindung, Haustierregelungen, Parkplatz, Lagerraum — bitte darum schriftlich. Eine E-Mail-Bestaetigung zaehlt. Eine Klausel im Mietvertrag ist noch besser. Wenn sie sich weigern, es schriftlich zu geben, sagt dir das alles darueber, ob sie es einzuhalten gedenken.

Der Kern
Muendliche Versprechen von Vermietern verschwinden bei Streitigkeiten. Lass dir Reparaturen, Mietbedingungen und Regelungen schriftlich oder im Vertrag geben.

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