Verlass dich niemals auf ein mündliches Versprechen eines Vermieters oder Maklers
"Wir reparieren das vor dem Einzug." "Die Miete wird mindestens zwei Jahre nicht steigen." "Haustiere sind kein Problem." Diese Versprechen fühlen sich im Moment beruhigend an. Aber mündliche Versprechen von Vermietern und Maklern haben null rechtliches Gewicht, es sei denn, sie stehen im Mietvertrag oder sind schriftlich bestätigt. Wenn ein Streit entsteht, steht dein Wort gegen ihres — und sie werden sich nicht erinnern, was sie gesagt haben.
Wenn dir etwas wichtig ist — Reparaturen, Mietpreisbindung, Haustierregelungen, Parkplatz, Lagerraum — bitte darum schriftlich. Eine E-Mail-Bestätigung zählt. Eine Klausel im Mietvertrag ist noch besser. Wenn sie sich weigern, es schriftlich zu geben, sagt dir das alles darüber, ob sie es einzuhalten gedenken.
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